Dienstleistungen

Unter Desinfektion versteht man die Beseitigung der Ansteckungsgefahr durch Abtöten der Krankheitserreger (Bakterien und Viren) und Abtötung aller Kleinstlebewesen. Zur Desinfektion können chemische oder physikalische Verfahren eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Listen mit geprüften Desinfektionsmitteln und -verfahren, in denen diese nach verschiedenen Einsatzbereichen aufgeführt sind.Mehr erfahren

Gerüche jeglicher Art können den Wert von Immobilien, Wohnungen, Hotelzimmern und Fahrzeugen stark mindern. Lästige und unangenehme Gerüche sollten nachhaltig beseitigt werden und dies ist mit unserem Fachpersonal und moderner Technik leicht zu erreichen. Hierbei werden die jeweiligen Geruchsmoleküle vollständig zerstört und nicht etwa durch Reinigungs-/Duftmittel überdeckt.Mehr erfahren

Um Infektionen zu vermeiden oder eine Infektionsquelle zu erkennen und gezielt zu bekämpfen ist, neben der fachkundigen Prüfung der Abläufe, eine mikrobiologische Untersuchung das Mittel der Wahl. Wir prüfen, ob Ihre Betriebsabläufe die Anforderungen der Medizingeräteverordnung und Hygieneverordnung erfüllen.Mehr erfahren

Wir bieten Ihnen das komplette Feld der Schädlingsbekämpfung zu jeder Tages- und Nachtzeit an. Diskretion und Schweigepflicht sind für uns selbstverständlich. Die Bekämpfungsarbeiten werden ausschließlich von erfahrenen Schädlingsbekämpfern durchgeführt.Mehr erfahren

Gemäß „Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden“ des Umweltbundesamtes und des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sollten von Schimmelpilz befallene Flächen ab 0,50 m² beseitigt werden. Um das Ausmaß des Schadens festzustellen, arbeiten wir mit einem akkreditierten Labor zusammen. Dabei werden Ursachen erforscht und zielgerechte Lösungen für die Schimmelpilzsanierung festgelegt.Mehr erfahren

Bei der Tatortreinigung handelt es sich um die Reinigung und Desinfektion von Leichenfundorten (Selbstmord, Unfall, natürlichem oder gewaltsamem Tod). Wir reinigen und desinfizieren Wohnungen, Häuser und gewerblich genutzte Immobilien, damit die betroffenen Objekte wieder schnell bewohnbar sind. Wir verwenden professionelle und fachgerechte Reinigungsmethoden.Mehr erfahren

In der Trinkwasserverordnung müssen verschiedenen Parameter durch akkreditierte Laborinstitute und zertifizierte Probenehmer überprüft werden. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nr. 2 e Trinkwasserverordnung ist verpflichtet folgende Untersuchungen des Trinkwassers durchzuführen oder durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser an der Stelle, an der es in die Trinkwasserinstallation übergeben wird, den Anforderungen der Verordnung entspricht.Mehr erfahren